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...in dem Sie uns durch eine Mitgliedschaft mit einem regelmäßigen Beitrag "berechenbar" helfen als persönliches oder juristisches Fördermitglied  oder als Selbsthilfegruppen-Mitglied des Landesverbandes NRW.


Auf Wunsch senden wir Ihnen die Satzung und einen Mitgliedsantrag zu. Einfach per eMail anfordern: zentrale@verwaiste-eltern.com

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Das Engagement in Beratung und Begleitung für die Betroffenen ist selbstlos, es entstehen daraus keine Verpflichtungen.

Geld- und Sachspenden sind immer willkommen!

Auf Wunsch stellen wir eine Spendenbescheinigung aus!

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Es gibt viele Möglichkeiten, sich für "Verwaiste Eltern" stark zu machen!
Sicher fällt Ihnen dazu etwas ein, z.B.:

Eine Benefizveranstaltung; ein Erbfall durch Bestimmung zu Lebzeiten;
eine Feierlichkeit, aus welchem Anlass auch immer;
ein Firmenevent; ein Jubiläum; eine Kollekte; eine spontane "Sammlung"; eine Wette oder ein Glücksspiel.....oder einfach nur eine Aktion, die Anlass geben könnte...!

Richter und Staatsanwälte könnten Bussgelder zu Gunsten unserer Arbeit auferlegen.

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"Verwaisten Eltern" sind von den Krankenkassen als Organisation der Gesund- heitsselbsthilfe als förderungswürdig anerkannt gemäß § 20 c  SGB V in NRW.

Dies ist für viele Gruppen sehr hilfreich. Die Fördermittel werden nur auf Antrag gewährt, der jährlich erneuert werden muss. Das erforderliche Antragsverfahren für die "Gemeinschaftsförderung" wurde erheblich erleichtert, da jetzt nur ein Ansprechpartner über den Antrag entscheidet.
Für die "Projektförderung" können Sie nach wie vor alle regionalen Krankenkassen ansprechen!

Der Landesverband "Verwaiste Eltern NRW e.V." unterstützt angeschlossene Selbsthilfegruppen gerne bei der Beantragung von Fördermitteln.

Wir danken den folgenden Krankenkassen in NRW für geleistete Förderung:


























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Verwaiste Eltern NRW e.V. ist ein gemeinnütziger, mildtätiger Verein.

Geld- und Sachspenden sowie Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar!
Bis 200,00 EUR
genügt die Vorlage des Überweisungsbeleges gegenüber Ihrem Finanzamt.

Spenden bis zu 30 % des Jahreseinkommens können ab 2008 auch steuerlich absetzbar berücksichtigt werden. Eine große Entscheidung der Bundesregierung für die Anerkennung der Selbsthilfe in Deutschland!

Sollten Sie mit Ihrer Spende eine besondere Selbsthilfegruppe unterstützen wollen, vermerken Sie bitte auf der Überweisung: "zweckgebunden für...", wir leiten die Spende dann weiter und stellen die Bescheinigung aus.

Damit wir auch in Zukunft helfen können:

Verwaiste Eltern NRW e.V.
Konto: 103 666 200
bei der Volksbank Gütersloh
BLZ 478 601 25


Vielen Dank an alle, die unsere Arbeit unterstützt haben!