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09.06.2010 - Pressemeldung von Fritz Roth - Bestatter und Trauerbegleiter
Stirbst du nicht zur rechten Zeit, dann wirst du dich in "Behörden-Stadt"* wundern, wo dein totes Kind verbleibt!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ereignisse, die ich Ihnen in dieser Pressemeldung schildere, haben tatsächlich so stattgefunden und ich möchte Sie bitten, die Geschehnisse öffentlich zu machen. Es ist ein Skandal, wie Trauernde in einigen Städten und Gemeinden behandelt werden. Der Tod eines geliebten Menschen ist für Eltern, Kinder, Freunde und Verwandte eine absolute Ausnahmesituation. Wir Bestatter, aber auch alle anderen Professionen - Ärzte und Pflegekräfte in den Krankenhäusern, und Beamte in Behörden -, die an der "Schnittstelle" zwischen Leben und Tod arbeiten, haben meiner Meinung nach die Aufgabe, in solchen Verlustsituationen besonders rücksichtsvoll und emphatisch auf Trauernde zu zugehen. Menschen die trauern, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung. Welche Auswirkungen Dienst nach Vorschrift hat und wie diese Anordnungen von der Klinik von "Behörden-Stadt"* befolgt werden, das entnehmen Sie bitte dieser FOLGENDEN MAIL, die mich diese Tage erreicht hat:
Sehr geehrter Herr Roth, heute Morgen ist ein schwerstmehrfach behindertes Kind - Jens Ruben* - plötzlich verstorben. Eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen hatten keinen Erfolg! Für alle kam auch dieser Tod unerwartet! Ich habe in Ihrem Bestattungshaus angerufen und dann haben die Eltern um Abholung des Kindes nach Bergisch Gladbach gebeten. Die Todesbescheinigung war ausgestellt, niemand hatte die Eltern aber darüber informiert, dass das Kind nur abgeholt werden kann, wenn eine Abmeldebestätigung des Standesamtes (des Sterbeortes) vorgelegt werden kann. Das Standesamt hatte bereits geschlossen und Ihre Mitarbeiter kamen zur Klinik, durften aber Jens Ruben* nicht mitnehmen und fuhren unverrichteter Dinge wieder zurück. Einen Tag später wird die Klinik das Kind - nach Bescheinigung des Standesamtes- zur Abholung frei geben. Das Kind verblieb im Abschiedsraum der Kinderklinik. Wie weit kann Bürokratie noch in Tod und Sterben eingreifen und trauernden Eltern den Wunsch verwehren, dass ihr Kind nicht in den Kühlkeller gebracht werden wird. Reicht nicht die Todesbescheinigung damit der Bestatter den Verstorbenen mitnehmen kann? Darf man in "Behörden-Stadt" nur sterben, solange das Standesamt geöffnet hat? Was ist mit Tod am Wochenende, da der Tod sich nicht an Behördenzeiten hält? Hätte man uns nur eine Andeutung der Formalie am Vormittag gemacht, dann wäre unverzüglich jemand mit Totenschein und Geburtsurkunde zum Standesamt gefahren! Was müssen Angehörige ertragen und hin nehmen? Ich weiß, dass Sie für den Abbau von Bürokratie bei Tod und Sterben kämpfen, haben Sie diese Vorgehensweise schon in anderen Fällen erlebt? Je länger ich darüber nachdenke, kommt es mir als pure Verwaltungswillkür vor. Herzliche Grüße Anna Müller*
Der Name des Kindes, der Mail-Schreiberin und der Stadt wurden geändert. Das tote Kind durfte dann im Abschiedsraum der Klinik bleiben, wurde nicht in ein Kühlfach gelegt! Zu dem Abschiedsraum gibt es für Eltern aber nur einen Zugang in Begleitung von Klinikpersonal! Was hier beschrieben wird, ist - und es gibt kein anderes Wort dafür - ein Skandal und leider keine Ausnahme. Immer wieder erzählen mir Trauernde Ihre Geschichten und sie handeln von Behördenwillkür, Taktlosigkeit, mangelndem Respekt, Dienst nach Vorschrift und Anweisung in den einzelnen Institutionen und einer gehörigen Portion Feigheit. Versetzen Sie sich in die Lage der Eltern, ihr totes Kind liegt in einem Kühlfach und Ihnen wird nicht erlaubt, es nach Hause zu holen. Ihnen wird nicht erlaubt in vertrauter Umgebung, mit Menschen, die Sie und ihr Kind lieben, zu trauern. Es ist ein Skandal und es ist unsagbar traurig. Noch trauriger ist es, dass sich der Bürgermeister von "Behörden-Stadt"* auf mein persönliches Nachfragen zu diesem Fall auch noch im Recht sah, sich auf das bestehenden Bestattungsgesetz berief und keinerlei nachdenkliche Gedanken zu dem geschilderten Ablauf äußerte. Auf die Frage, wie er eine solche Behandlung empfände, wenn es sein eigenes Kind gewesen wäre, wies er mit dem Argument zurück: "Dies stehe hier nicht zur Debatte. Er sei der Bürgermeister und damit verantwortlich bestehende Gesetze umzusetzen!". Fürwahr richtig, doch ich kenne viele Städte, wo das Gesetz mit Rücksucht auf die Gefühle der Angehörigen menschlich umgesetzt wird. Der Landrat des zuständigen Kreises rief erst gar nicht zurück, nachdem ich seinem Vorzimmer den Fall geschildert und um Rückruf gebeten hatte.
Der Leitsatz unserer Arbeit: "Der Tod ist der beste Lehrmeister zum bürgerlichen Ungehorsam!" wird immer wichtiger. Es ist Zeit, dass der mündige Bürger solche Politiker, aber auch die, die meinen sowas durch Gesetz zu regeln, abwählt. Wenn Sie Fragen zu dem geschilderten Fall haben, wenden Sie sich bitte an mich und rufen Sie mich an.
Herzlichst, Ihr Fritz Roth
PÜTZ-ROTH Bestattungen und Trauerbegleitung Inh. Dipl.-Kfm. Fritz Roth e.K.Kürtener Straße 1051465 Bergisch GladbachTelefon: 02202-93580 Telefax: 02202-37123 Email: fritz.roth@puetz-roth.de
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